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   BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 1423/07 (1)   

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https://dejure.org/2007,9082
BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 1423/07 (1) (https://dejure.org/2007,9082)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2007 - 1 BvR 1423/07 (1) (https://dejure.org/2007,9082)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 1 BvR 1423/07 (1) (https://dejure.org/2007,9082)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässige Verfassungsbeschwerde - zu den Grundsätzen der Kostenerstattung nach § 34a Abs 3 BVerfGG im verfassungsgerichtlichen Eilverfahren und im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsgerichtliche Prüfung der gesamten Gerichtsentscheidung allein aus einer Kostenentscheidung herrührenden Beschwer; Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde zwecks Abwehr einer Beschwer allein aus der Kostenentscheidung; Erstattung ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 34a Abs. 3; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung über eine erledigte Verfassungsbeschwerde; Kostenentscheidung nach Erledigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 1423/07
    Der Antrag ist zwar zulässig (vgl. BVerfGE 89, 91 ), jedoch unbegründet.

    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung folgt danach nicht zwangsläufig der Auslagenentscheidung im Verfahren über die Verfassungsbeschwerde; vielmehr ist hierüber selbständig unter Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden (vgl. BVerfGE 89, 91 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 1423/07
    Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Verfassungsbeschwerde letztlich erfolglos geblieben ist; ferner, dass sie von der Kammer entschieden wurde (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 1423/07
    Eine allein aus der Kostenentscheidung herrührende Beschwer reicht nicht aus, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsgerichtliche Prüfung der gesamten Gerichtsentscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 39, 276 ; 50, 244 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2007 - 3 M 53/07

    Durchführung eines Sternmarschs innerhalb der Verbotszone um den G8-Tagungsort

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 1423/07
    gegen a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 31. Mai 2007 - 3 M 53/07 -,.
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 1423/07
    Soweit die Beschwerdeführer die Verfassungsbeschwerde im Übrigen für erledigt erklärt haben, ist über die Erstattung ihrer Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden (vgl. BVerfGE 87, 394 ).
  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 1423/07
    Eine allein aus der Kostenentscheidung herrührende Beschwer reicht nicht aus, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsgerichtliche Prüfung der gesamten Gerichtsentscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 39, 276 ; 50, 244 ).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 1423/07
    Eine allein aus der Kostenentscheidung herrührende Beschwer reicht nicht aus, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsgerichtliche Prüfung der gesamten Gerichtsentscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 39, 276 ; 50, 244 ).
  • VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11

    Teils wegen fehlender hinreichender Begründung einer Gehörsverletzung, teils

    Dass der Beschwerdeführer zu 1) durch die in den Beschlüssen vom 3. Mai 2010 und 2. September 2010 getroffenen Kostenentscheidungen weiter belastet wird, genügt für sich genommen nicht, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsrechtliche Prüfung der gesamten Entscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2007, - 1 BvR 1423/07 -, www.bundesverfassungsgericht.de).
  • VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20

    Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers

    c) Eine allein aus der Kostenentscheidung als Nebenentscheidung herrührende Beschwer reicht regelmäßig und auch im vorliegenden Fall nicht aus, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsgerichtliche Prüfung der gesamten Gerichtsentscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. BVerfG vom 28.6.1972 NJW 1972, 1747; vom 26.2.2003 NVwZ-RR 2003, 465 m. w. N.; vom 19.7.2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn. 2).
  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 46/10

    Rechtsschutzbedürfnis nach Erledigung der Hauptsache; Wiederholungsgefahr;

    Die in der den Beschwerdeführer zu 1) belastenden Kostenentscheidung des Oberlandesgerichts liegende Beschwer genügt nicht, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsrechtliche Prüfung der gesamten Entscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2007, Az.: 1 BvR 1423/07, www.bundesverfassungsgericht.de).
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